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Seminarraum FORUM

Seminarraum FORUM

Das FORUM in der Robertstraße 5a (Eingang auch über die Wilbergstraße 8 möglich) ist ca. 100qm groß und bietet verschiedene Nutzungsmöglichkeiten für Seminare und Veranstaltungen. Der Förderverein Regionalbüro Arbeit und Leben – Für Politische Bildung bietet das FORUM zur Anmietung an.

  • Es sind 10 frei bewegliche Tische vorhanden, die durch Zwischenelemente auf 18 erhöht werden können. So sitzen 32 Personen an den Tischen.
  • In Reihen bestuhlt finden alle 80 vorhandene Stühle Platz.
  • Im Seminarraum ist eine Küchenzeile mit Kaffeemaschine, Wasserkocher, Kühlschrank und Spülmaschine. Thermoskannen, Geschirr und Besteck sind vorhanden.
  • Für Ihre Seminare stehen eine Flipchart, 8 Stellwände, ein Beamer und Leinwand bereit.
  • Zu dem Seminarraum gehören 2 Toiletten.
  • Mit einer Wand zwischen den beiden Türen kann der Raum in Zwei geteilt werden

Preise:

  • Bis zu 6 Stunden: 100€
  • Ab 6 Stunden/ganztägig: 150€

Der Förderverein Regionalbüro Arbeit und Leben Berg-Mark – Für Politische Bildung ist Vertragspartner*in bei der Anmietung. Als Kleinunternehmer*in im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.

Das Forum wird überwiegend für Bildungsveranstaltungen genutzt.


Über den Kalender unten können Sie den Seminarraum reservieren.

Bei neuen Mieter*innen nehmen wir zeitnah Kontakt zu Ihnen auf.

Wenn Sie den Raum in der Vergangenheit bereits gebucht haben, können Sie sicher sein, dass sie den Raum in der reservierten Zeit nutzen können.


Ausschluss antidemokratischer Veranstaltungen

Die Mietenden sind nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, homophobes, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut verbreitet wird, sei es von den Mietenden selbst oder von Besucher*innen der Veranstaltung. Die Mieter*in bekennt mit der Anmietung, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben wird. D.h., dass insbesondere weder in Wort noch Schrift Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher bzw. verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet werden dürfen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter, die Mieterin für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.

 

Haftung anlässlich der Covid-19-Pandemie

Die Mietenden sind für die Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Regeln der Corona-Schutzverordnung verantwortlich. Die Mietenden haben sich darüber eigenständig zu informieren. Kommt es in den gemieteten Räumen zu einer Corona-Infektion, trägt der Mietende die alleinige Verantwortung für etwaige rechtliche Folgen, seien es Bußgelder, Strafverfahren oder Haftungsfragen.

 

Stornierungsbedingungen:

Bis 2 Wochen vor Mietbeginn kann der Raum kostenfrei storniert werden. Danach behält sich die Vermieter*in vor, 50% des Mietpreises in Rechnung zu stellen. Kann der Raum während des abgesagten Termins noch anderweitig vermietet werden, entfällt die Stornierungsgebühr.