Eine Anmeldung zum Bildungsurlaub ist ganz einfach:
Sie melden sich bei uns zu einem Seminar an, das als Bildungsurlaub ausgeschrieben ist. (Eine Teilnahme ist auch ohne Inanspruchnahme des Bildungsurlaubsgesetzes für alle möglich).
Wir senden Ihnen die notwendigen Unterlagen (Programm, Anerkennung als Weiterbildungsträger, Antrag für Ihre*n Arbeitgeber*in) zu.
Sie beantragen mit diesen Unterlagen bei Ihrem Arbeitgeber*in die Freistellung. In NRW müssen Sie Ihren Bildungsurlaub mind. 6 Wochen vor Seminarbeginn bei Ihrer*m Arbeitgeber*in anmelden.
Politische Bildung kann nur unter sehr bestimmten Betriebsgründen abgelehnt werden und muss nicht im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Politische Bildung beschäftigt sich mit gesellschaftspolitischen Aspekten, um unsere demokratische Gesellschaft zu stärken.
Für NRW und das Saarland (zukünftig auch Baden-Württemberg) haben wir Anerkennungen für all unsere Seminare.
Für die anderen Bundesländer stellen wir gerne einen Antrag, wenn Sie konkretes Interesse haben. (In Bayern und Sachsen gibt es kein Arbeitnehmer*innen-Weiterbildungsgesetz. Schleswig-Holstein erhebt eine Gebühr für die Anerkennung eines Seminares in Höhe von 69€, die wir an Sie weitergeben müssen. Bei mehreren Anmeldungen aus S-H selbstverständlich anteilig)
Und schon haben Sie eine Woche Bildungsurlaub, in der Sie sich einbringen und weiterbilden können. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Ab hier wird es nicht unwichtiger, aber spezieller:
Die Regelungen zum Bildungsurlaub ("Arbeitnehmerweiterbildung") sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Ausschlaggebend für die zuständige Gesetzgebung ist ihr Arbeitsort. Informationen zu allen Bundesländern, viele weitere Bildungsurlaube, aber auch all unsere Bildungsurlaube finden Sie auf www.bildungsurlaub.de
Zusammenfassung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG).
Was wird gefördert?
In vierzehn der sechzehn deutschen Bundesländer können Beschäftigte einmal im Jahr Bildungsurlaub (5 Tage) beantragen, um in dieser Zeit an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen.
Anerkannten Weiterbildungsträger können Bildungsurlaube ausschreiben.
Arbeitnehmer*innenweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens 5, in Ausnahmefällen an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (bei mind. 6 Unterrichtsstunden pro Tag).
Der Weiterbildungsort darf sich maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze befinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen).
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Allerdings gilt der Rechtsanspruch nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.
Auszubildende können in NRW Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung beantragen.
Wie wird gefördert?
Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts.
Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?
Der Arbeitnehmer*in sollte beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich (in der Regel mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung) Bildungsurlaub beantragen und dabei die vorgesehene Weiterbildung und deren Zeitraum schriftlich mitteilen.
Fragen zum Bildungsurlaub?
Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.