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Die Regelungen zum Bildungsurlaub ("Arbeitnehmerweiterbildung") sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Wir beschreiben erst, wie die Anmeldung abläuft und dann eine Zusammenfassung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG).

Ausschlaggebend für die zuständige Gesetzgebung ist ihr Arbeitsort. Informationen zu allen Bundesländern, viele weitere Bildungsurlaube, aber auch all unsere Bildungsurlaube finden Sie auf www.bildungsurlaub.de

 

Eine Anmeldung zum Bildungsurlaub ist ganz einfach:

Die Anmeldung läuft in allen Bundesländern gleich. Sie melden sich bei uns zu einem Seminar online an, das als Bildungsurlaub ausgeschrieben ist (eine Teilnahe ist auch ohne Bildungsurlaub möglich).

Wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen (Programm, Anerkennung als Weiterbildungsträger, Antrag für Ihre*n Arbeitgeber*in) zu.

Sie beantragen mit diesen Unterlagen bei Ihrem Arbeitgeber*in die Freistellung. In NRW müssen Sie Ihren Bildungsurlaub mind. 6 Wochen vor Seminarbeginn bei Ihrer*m Arbeitgeber*in anmelden. Politische Bildung kann nur unter sehr bestimmten Betriebsgründen abgelehnt werden und muss nichts mit Ihrem Beruf zu tun haben.

Für NRW und das Saarland (zukünftig auch Baden-Württemberg) haben wir Anerkennungen für all unsere Seminare.

Für alle anderen Seminare stellen wir gerne einen Antrag, wenn Sie Interesse haben. (Ausnahmen: Bayern und Sachsen haben kein Arbeitnehmer*innen-Weiterbildungsgesetz und Schleswig-Holstein nimmt eine Gebühr von 69€, hier müssten wir Ihnen die Gebühr weiterreichen, bei mehreren Anmeldungen aus S-H anteilig)



Was wird gefördert?

In vierzehn der sechzehn deutschen Bundesländer können Beschäftigte einmal im Jahr Bildungsurlaub (5 Tage) beantragen, um in dieser Zeit an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen.
Anerkannten Weiterbildungsträger können Bildungsurlaube ausschreiben.

Arbeitnehmer*innenweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens 5, in Ausnahmefällen an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (bei mind. 6 Unterrichtsstunden pro Tag).

Der Weiterbildungsort darf sich maximal  500 km von der NRW-Landesgrenze befinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen).


Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Allerdings gilt der Rechtsanspruch nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.

Auszubildende können in NRW Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung beantragen.


Wie wird gefördert?

Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts.

Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.


Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?

Der Arbeitnehmer*in sollte beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich (in der Regel mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung) Bildungsurlaub beantragen und dabei die vorgesehene Weiterbildung und deren Zeitraum schriftlich mitteilen.

Fragen zum Bildungsurlaub?

Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.