NSU Prozessende!? - Zwischen Aufklärung und Verdunklung | Urteilserwartung und Aufklärungsversprechen
Nach nunmehr 5 Jahren wird vermutlich ein ernüchterndes Urteil im NSU-Prozess gesprochen. Die Erwartungen und Ansprüche der vom NSU-Terror Betroffenen werden vermutlich enttäuscht. Hatte Angela Merkel noch 2012 vollständige Aufklärung für die Hinterbliebenen versprochen, scheint die Bundesstaatsanwaltschaft das wenig zu kümmern. Zu verlockend ist das Märchen von einer isolierten Terrorzelle, in der 3 Neonazis mordend durch Deutschland zogen. Die Verflechtung von NSU und Inlandsgeheimdiensten muss bei dieser Version scheinbar genauso wenig aufgearbeitet werden, wie die skandalösen Beschuldigungen der Angehörigen.
Eine couragierte Zivilbevölkerung kann sich mit der "Aufklärung" des Gerichts und der staatlichen Behörden nicht zufrieden geben. Deswegen haben wir Fritz Burschel eingeladen, der über das gebrochene Aufklärungsversprechen reden wird. Er ist insbesondere bei NSU-Watch und dokumentiert den Prozess von Anfang an.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe: „5 Jahre NSU-Prozess - Kein Schlussstrich für Opfer und Zivilgesellschaft.
Der Versuch der Aufarbeitung von noch offenen Fragen“
mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!“
Weitere Veranstaltungslinks:
Alle Informationen finden Sie unter:
http://aul-bergmark.de/projekte/5-jahre-nsu-prozess-kein-schlussstrich-fuer-opfer-und-zivilgesellschaft.html
Ein Vortrag mit F. Burschel (Referat Neonazismus und
Strukturen/Ideologien der Ungleichwertigkeit
Akademie für Politische Bildung
Rosa Luxemburg Stiftung)
Für alle Veranstaltungen gilt nachfolgender Einlassvorbehalt:
Die Veranstalter behalten sich gem. § 6 VersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.